Wir vertreiben unsere Kaminöfen und Pelletöfen über den Fachhandel und den Fachgroßhandel. Einen Händler in Ihrer Nähe finden Sie über die Händlersuche auf unserer Homepage.
Olsberg Ersatzteile sind über den Fachhandel und den Fachgroßhandel erhältlich. Einen Händler in Ihrer Nähe finden Sie über die Händlersuche auf unserer Homepage.
Zur eindeutigen Identifizierung benötigt der Fachhändler die Typennummer und ggf. die Fabrikationsnummer, die Sie dem Typenschild entnehmen können.
Das Typenschild finden Sie bei Kaminöfen in der Regel auf der Rückseite des Geräts.
Bei älteren Ausführungen befindet sich das Typenschild auf der Innenseite der Feuerraumtür oder der Tür zum Aschekasten.
Bei Pelletöfen befindet sich das Typenschild auf der Innenseite der Klappe des Pelletbehälters.
Mit der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) wurden strengere Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten erlassen. Außerdem sind Mindestwirkungsgrade vorgegeben. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 sind seit Januar 2015 nun die Anforderungen der sog. "2. Stufe" maßgeblich.
Die Fa. Olsberg begrüßt diese verschärften Grenzwerte, dienen sie doch aktiv dem Schutz der Umwelt und stellen für uns den Ansporn für weitere technische Entwicklungen unserer Kaminöfen dar.
Kaminöfen, die ab dem 22.März 2010 errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass unter Prüfbedingungen die Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad eingehalten werden.
Dabei gelten ab dem 01.01.2015 die verschärften Anforderungen der 1. BImSchV Stufe 2:
Kohlenmonoxid (CO) | kleiner | 1250 mg/m³ |
Staub | kleiner | 40 mg/m³ |
Wirkungsgrad | größer | 73% |
Alle Gräte des aktuellen Olsberg und Königshütte Sortiments erfüllen selbstverständlich diese Anforderungen!
Eine Prüfdokumentation mit den relevanten Werten finden Sie, wie alles Wissenswerte über unsere Kaminöfen, in unserem Downloadbereich.
Kaminöfen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (22.03.2010) aufgestellt wurden, müssen folgende Werte einhalten, damit sie ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden dürfen:
Kohlenmonoxid (CO) | kleiner | 4000 mg/m³ |
staub | kleiner | 150 mg/m³ |
Sie können durch Vorlage einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass Ihr Kaminofen die geforderten Grenzwerte einhält.
Eine Auflistung der Olsberg Kaminöfen können Sie hier einsehen bzw. herunterladen.
Des Weiteren können die Gerätedaten in der HKI-Datenbank unter http://cert.hki-online.de/ eingesehen werden.
Wir durchsuchen derzeit noch weitere Unterlagen älterer Kaminöfen um auch da eine verbindliche Auskunft im Bezug auf die geforderten Werte erteilen zu können. Wenn wir die Werte ermittelt haben, erweitern wir die Dokumentation im Downloadbereich entsprechend.
Alternativ: Falls die geforderten Werte nicht durch eine Bescheinigung des Herstellers belegt werden können, besteht laut 1. BImSchV § 26 Abs. 1 die Möglichkeit einer Messung durch den Schornsteinfeger. Die Durchführung der Messung erfolgt dabei nach den Bestimmungen der 1. BimSchV Anlage 4 Abs. 3. Werden die Grenzwerte eingehalten, stellt Ihnen der Schornsteinfeger einen bestätigenden Nachweis aus.
Erbringen Sie den Nachweis der Grenzwerte nicht, wird Ihr Kaminofen mit einem Gerät gleichgestellt, das die Grenzwerte nicht erfüllt.
Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht geführt werden, sind bestehende Kaminöfen in Abhängigkeit des Prüfdatums zu folgenden Zeitpunkten außer Betrieb zu nehmen oder mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten:
Prüfdatum | Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
---|---|
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar |
31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31.Dezember 1984 |
31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31.Dezember 1995 |
31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 |
31. Dezember 2 |
Eine Prüfdokumentation der Olsberg Kaminöfen können Sie im Downloadbereich einsehen und herunterladen.
Wir durchsuchen derzeit die Unterlagen älterer Kaminöfen um auch da eine verbindliche Auskunft im Bezug auf die geforderten Werte erteilen zu können.
Insbesondere spielt das Prüfdatum eine wichtige Rolle, denn nicht alle älteren Kaminöfen erfüllen die geforderten Emissionswerte bzw. die Emissionswerte sind bei der Prüfung nicht gemessen worden. Vom Prüfdatum hängt jedoch ab, ob ein Kaminofen am 31. Dezember 2014 oder erst zu einem späteren Termin nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden muss.
Ob Ihre Olsberg Feuerstätte die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllt und ohne zeitliche Beschränkung betrieben werden darf, können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen.
Sollte Ihre Feuerstätte nicht die Anforderungen erfüllen, so muss diese stillgelegt oder nachgerüstet werden. In dem Fall sind die Fristen je nach Alter der Feuerstätte unterschiedlich. (siehe ebenfalls Dokumente)
Geräteliste Kaminöfen
Geräteliste Kamineinsätze und Heizeinsätze
Geräteliste Kohleöfen (Dauerbrandöfen/Dauerbrandherde)
Sie können durch Vorlage der Bescheinigung nachweisen, dass Ihre Feuerstätte die geforderten Grenzwerte einhält.
Alternativ: Falls die geforderten Werte nicht durch eine Bescheinigung des Herstellers belegt werden können, besteht laut 1. BImSchV § 26 Abs. 1 die Möglichkeit einer Messung durch den Schornsteinfeger. Die Durchführung der Messung erfolgt dabei nach den Bestimmungen der 1. BimSchV Anlage 4 Abs. 3. Werden die Grenzwerte eingehalten, stellt Ihnen der Schornsteinfeger einen bestätigenden Nachweis aus.
HKI-Cert ist die "Datenbank zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten für feste Brennstoffe".
Der Herausgeber, HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V., bewertet unabhängig häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe hinsichtlich gültiger Emissionsgrenzen.
Unter http://www.zert.hki-online.de/de-DE/suche finden Sie dazu eine umfangreiche Datenbank. Selbstverständlich sind auch die Olsberg Kamin- und Pelletöfen, sowie die Königshütte Kaminöfen dort eingetragen.
Betreiber, Schornsteinfeger, Handwerker und andere Interessierte können in der Datenbank leicht feststellen, ob eine Festbrennstoff-Feuerstätte den gültigen Anforderungen genügt.
Der HKI hat zudem ein Qualitätszeichen mit praxisnahen Anforderungen geschaffen, die über die bisherigen Gesetzgebungen hinausgehen.
Zielsetzung ist es, Wirkungsgrade und Emissionen der Feuerstätten im Praxis-Betrieb an die Typprüfung anzupassen und auch im praktischen Betrieb dauerhaft niedrige Emissionen und hohe Wirkungsgrade zu erzielen.
Das Qualitätszeichen soll auch als Hilfestellung für Kommunen dienen, die mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben der Einhaltung der Feinstaub-Emissionen Probleme haben. Es kann bei der Erstellung von Luftreinhaltplänen Verwendung finden.
Die Grundlagen und Anforderungen für das Erhalten des HKI-Qualitätszeichens sind detailliert unter folgendem Link http://cert.hki-online.de/grundlagen zu finden.
Sie finden hier die Geräte mit dem HKI-Qualitätszeichen.
DEUTSCHLAND
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert derzeit über das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) folgende Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse in Bestandsgebäuden (Stand: 01/2016):
Selbstverständlich wurde auch unser aktueller Pelletofen mit Wassertasche, der Olsberg Pelletofen Levana Aqua, in die Liste der förderfähigen Anlagen aufgenommen.
Beachten Sie bitte, dass Pelletöfen (reine Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind.
Weitere Informationen, wie beispielsweise die Voraussetzungen für eine Förderung, erhalten Sie direkt bei dem BAFA.
Förderung Bundesland NRW: Förderprogramm progress.nrw
Durch das Land NRW werden automatisch beschickte Pelletkaminöfen mit Wassertasche, die bei dem BAFA gelistet sind, gefördert. Hierzu zählt der Olsberg Pelletofen Levana Aqua.
Voraussetzung: Die Anlage muss mit einem Pufferspeicher und einer thermischen Solaranlage versehen sein.
Mit Wirkung zum 23.03.2018 ist die aktuelle Förderperiode zu „progres.nrw – Markteinführung 2018“ in Kraft getreten. Anträge können für Vorhaben in NRW bis zum 20. November 2018 gestellt werden. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Eine Kumulierung mit Programmen des Bundes ist möglich.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt unter folgenden Kontaktdaten.
Bürger- und ServiceCenter NRW
Tel. +49 (0) 211 837-1001
Email nrwdirekt@nrw.de
Internet: www.nrwdirekt.de und www.bra.nrw.de
NIEDERLANDE
Das niederländische Wirtschaftsministerium fördert über sein Programm SDE+ (Stimulering Duurzame Energieproductie/Encouraging Sustainable Energy Production) die Produktion von erneuerbaren Energien in den Niederlanden. Hierzu zählt auch die finanzielle Förderung von Pelletöfen ab einer Nennleistung von 5 kW.
(Stand 04/2016: Förderhöhe 50,- EUR/kW, Mind. 500,-€)
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Rijksdienst voor Ondernemend Nederland
ÖSTERREICH
Biomasseförderung Tirol
Das Land Tirol fördert den Einsatz von Biomassekesseln sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Dafür müssen förderwürdige Anlagen Mindest-Anforderungen hinsichtlich Effizienz und Umweltschutz erfüllen.
Die Wohnbauförderung bietet dazu verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Krediten, Zuschüssen oder Beihilfen an. Die vollständigen Förderkriterien finden Sie in den Richtlinien der Wohnbauförderung und der Wohnhaussanierung des Landes Tirol.
Biomasseförderung Burgenland
Das Burgenland fördert Biomassezentralheizungen, die einen Wirkungsgrad von mindestens 90% bei Volllast aufweisen und über eine im Gerät eingebaute elektronische Leistungs- und Feuerungsregelung (Lambdasonde) verfügen. Ortsfeste Öfen (z.B. Pelletkaminöfen mit Vorratsbehälter oder wasserführende Öfen) können gefördert werden, wenn die notwendige Speichermasse gegeben ist oder wenn sie über einen Pufferspeicher mit mindestens 500 Litern Fassungsvermögen oder im Falle von nicht wassergeführten Pelletkaminöfen über einen Vorratsbehälter von mindestens 15 kg verfügen. Pelletkaminöfen müssen über eine elektronische Regelung verfügen. Der Wirkungsgrad muss bei Volllast mindestens 80% betragen.
Weitere Informationen können Sie direkt auf der Website der Burgenländischen Energie Agentur oder auf der Web-Plattform Baubook nachlesen.
Biomasseförderung Vorarlberg
Das Land Vorarlberg unterstützt die Installation von Holzheizungen in Wohnbauten und Anschlüsse an Nahwärmesysteme mit einmaligen Zuschüssen. Die Gebäude müssen als ganzjähriger Hauptwohnsitz genutzt werden (keine Ferienwohnung, kein Zweitwohnsitz). Förderwerber können Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers), Bauträger etc. sein. Gefördert werden:
• Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) in Verbindung mit Pufferspeicher als Zentralheizung
• Automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen als Zentralheizung
• Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
• Hausanschluss an Nahwärmesysteme
Vollständigen Informationen finden Sie direkt auf der Homepage des Landes Vorarlberg
Eine Liste der in Österreich förderfähigen Olsberg Kamin- und Pelletöfen können Sie hier herunterladen.
Alle o.g. Angaben ohne Gewähr. Irrtürmer und Änderungen vorbehalten. Informationen zu Ihrer individuellen Fördermöglichkeit/-höhe erhalten Sie bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden.
Heizen mit Holz – So geht's richtig
Heizen mit Holz ist weitgehend klimaneutral. Jedoch liegen die Partikelemissionen trotz Minderungsmaßnahmen durch technischen Fortschritt und gleichzeitig strengeren Emissionsgrenzwerten auf vergleichsweise hohem Niveau. Untersuchungen an Forschungseinrichtungen und auch durch Stiftung Warentest zeigen, dass eine sachgerechte Bedienung den Feinstaubausstoß und andere Emissionen deutlich mindert und damit Umweltbelastungen und Nachbarschaftsbelästigungen so zu vermeiden hilft.
[Quelle: „Heizen mit Holz - So geht’s richtig“, Hrsg. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.]
In der Broschüre „Heizen mit Holz - So geht’s richtig“ ist anschaulich dargestellt, wie Sie durch das richtige Anzünden und Feuern unnötige Emissionen wie zum Beispiel den Feinstaub vermeiden.
Durch die richtige Befeuerung sparen Sie zudem Brennstoff ein!
Ein Blick in die Broschüre lohnt sich also.
Sie schauen sich lieber ein Video an, anstatt zu lesen? Kein Problem. Klicken Sie einfach hier.